November 2022 BVG Mindeszinssatz

Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz per 1. Januar 2022 auf der Höhe von 1,00 Prozent zu belassen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV wäre es naheliegender gewesen, den Satz zu reduzieren und damit die Situation der BVG-minimalen und -nahen Vorsorgeeinrichtungen zu verbessern. Seines Erachtens ist der Satz seit Jahren zu hoch.

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